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Berufssprachkurse

Gute Deutschkenntnisse sind die Grundvoraussetzung, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich im Berufsleben weiter behaupten zu können. Ziel des B2-Kurses ist, dass die Teilnehmer innerhalb von 400 UE (derzeit erweitert auf 500 UE) Kenntnisse und Kompetenzen in der deutschen Sprache erwerben, die im Rahmen des GER mit dem Sprachniveau B2 definiert sind.

 

Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund das Angebot an berufsbezogener Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund: die berufsbezogene Deutschsprachförderung wurde zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes. Sie wird vom BAMF umgesetzt und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf: In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache.

In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten und Flüchtlinge kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.

Sie haben bereits gute bis sehr gute Deutschkenntnisse und möchten sich sprachlich und fachlich weiterqualifizieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern? Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um an der Förderung teilzunehmen.

Wer kann teilnehmen?

  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
  1. Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
  2. Bürgerinnen und Bürger der EU,
  3. Deutsche mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Wer an den Modulen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie an Spezialmodulen der nationalen berufsbezogenen Sprachförderung teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Falls Sie Interesse an einem Kurs haben, melden Sie sich bitte an die untenstehende Kontaktperson.

 Infos über Berufssprachkurse erhalten Sie hier!!

 

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Ansprechpartner

Foto von Susanne Gregor-Bähr

Susanne Gregor-Bähr

Standortkoordination Castrop-Rauxel

Telefon: 02305/ 354914 oder 0176/ 18097433
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